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Häufig gestellte Fragen
Warum brauche ich einen Immobilienmakler und verkaufe nicht selbst?
Durch meine über jahrzehntelange Arbeit als Immobilienmakler im südlichen München, im Großraum Weilheim und im Voralpenland habe ich in diesem Gebiet eine fundierte Marktkenntnis. Als Experte weiß ich, welcher Preiswunsch utopisch oder realisierbar ist. Durch vorgenannte Marktkenntnis und durch Verkaufsgeschick kann oft ein höherer Verkaufspreis als der vom Verkäufer gewünschte erzielt werden. Bedingt durch meine Ausbildung zur Bankkauffrau checke ich vor einer Besichtigung bereits die Bonität der Anfragenden und kläre, ob es sich beim Anfrager um Immobilientouristen oder konkrete Interessenten handelt. Als Makler übernehme ich die komplette Vermarktung der Immobilie bis hin zur Schlüsselübergabe des vermittelten Objekts an den neuen Eigentümer. Vor allem die Vertragsabwicklung und die Verhandlungen mit dem Notariat bedürfen ausführlicher Expertise.
Schalten Sie mich ein, haben Sie die Zeitersparnis und können sich auf andere Dinge konzentrieren.
Wie lange läuft ein Vermittlungsauftrag?
Bei uns ist das sehr unterschiedlich.
Meist haben unsere Aufträge einen Zeitrahmen von drei bis sechs Monaten und laufen dann ohne automatische Verlängerung aus. Der Vermittlungszeitrahmen wird vor Auftragserteilung mit dem Verkäufer abgestimmt und richtet sich nach Preiswunsch des Verkäufers, nach der Marktsituation und nach der zu verkaufenden Immobilie. Kurz bevor der Auftrag ausläuft besprechen die Beteiligten eine etwaige Verlängerung zu gleichen oder anderen Konditionen.
Sind unsere Vermittlungswege bei jedem Immobilienangebot gleich?
Jede Immobilie ist anders. Daher ist auch jeder Käufer anders und der Vertriebsweg um diesen Käufer zu finden, muss unterschiedlich sein. Ein Auftrag für unser Büro bedeutet, einen individuellen Vermarktungsweg zu finden, um einen bestmöglichen Abschluss für den Auftraggeber zu generieren.
Wer bezahlt eigentlich den Immobilienmakler?
Nach dem Besteller-Prinzip bezahlt derjenige den Makler, der den Makler beauftragt.
Das bedeutet bei einer An- bzw. Vermietung, dass der Vermieter den Makler mit zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bezahlt. Dies entspricht einen Satz von 2,38 Monatsmieten.
Bei einem Kauf/Verkauf teilen sich die beiden Vertragsparteien zumeist die Makler-Courtage.
Was bekomme ich als Tippgeber?
Der Tippgeber ist als Kontaktgeber zwischen Immobilienmakler und Verkäufer tätig. Er darf einem Makler einen Eigentümer nennen, der seine Immobilie verkaufen möchte und der bereit ist, dem Makler einen Auftrag zum Verkauf seiner Immobilie zu erteilen und dessen Kunde zu werden. Für diesen Tipp bezahlen wir im Erfolgsfalle gerne ein Tipp-Honorar. Sprechen Sie uns an!
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen?
Kompetent und persönlich – vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Abschluss begleite ich Sie gerne. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Marktkenntnis und echtes Engagement.